Was kann passieren – wenn ich mit einem schimmelnden Topf alter Suppe zum Marsch für das Leben gehe?

AbtreibungsgegnerInnen und FundamentalistInnen werden sich hoffentlich ekeln, sich vielleicht nicht mehr auf die Reden konzentrieren und sich nächstes Jahr überlegen, ob es sich wirklich lohnt einen Samstag neben ein paar sehr lange getragenen Schweißsocken herumzustehen. Aber natürlich möchten wir auch versuchen die Frage zu beantworten, welche Konsequenzen es für euch haben kann.

Falls Ihr dabei auffallt, wie Ihr eure übrige Gülle entsorgt, könntet Ihr angesprochen werden. Viele werden mit Unverständnis reagieren und für euch beten. Aber manche der Marschteilnehmenden sind in der Vergangenheit auch schon gewalttätig gegen Gegedemonstrant*innen geworden. Ihr werdet nicht die einzigen Protestierenden sein. Versucht nicht alleine zu sein oder bleibt zumindest in Sichtweite von Anderen, die euch im Notfall unterstützen können.

Fraglich ist, ob im Einzelfall auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können. Hierbei sind vor allem zwei Dinge zu denken:

Zum Einen eine Körperverletzung. Dafür muss euer stinkendes Zeug aber schon eine hohe Hürde nehmen. Ein klassisches Beispiel für eine stinkende Substanz, die eine Anzeige wegen Körperverletzung nach sich ziehen könnte, ist Buttersäure. In größeren Dosen eingeatmet, kann Sie tatsächlich zu Atemwegsreizungen führen. Andere stinkende Sachen erfüllen den Straftatbestand frühestens, wenn Personen, die mit der Substanz in Kontakt kommen, darauf körperlich stark reagieren. Bloßer Ekel reicht für eine Körperverletzung nicht aus. Wer sich aber in Folge des Gestanks unfreiwillig übergeben muss, der könnte euch anzeigen. Im Großen und Ganzen glauben wir, dass damit der Schritt bis zur Verurteilung wegen Körperverletzung relativ hoch ist.

Zum Anderen gibt es den § 21 des Versammlungsgesetzes. Nach diesem macht sich strafbar, wer eine angemeldete Versammlung gröblich stört. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dies auf uns als Protestierende nicht angewendet wird. Gewöhnlicherweise werden damit höchstens die Teilnehmenden von Sitzblockaden gegen Nazidemos ausgezeichnet.

Auf jedem Fall empfehlenswert: Alles schön unauffällig verteilen.